Die richtige Motorradversicherung

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Was ist wichtig bei einer Motorradversicherung?

Wer motorisiert auf der Straße unterwegs ist, braucht für sein Gefährt eine Versicherung. Ob Sie in einem Auto oder auf einem Motorrad unterwegs sind, spielt keine Rolle – für den Fall eines Unfalls muss der Besitzer eine Versicherung abschließen. Welche Versicherung mindestens Pflicht ist und welche Sie abschließen können, um sich und Ihr Motorrad für den Ernstfall zu versichern, schildern wir im Folgenden.

Welche Versicherung muss sein?

Zuweilen macht der Gesetzgeber Vorgaben, an die wir uns halten müssen. Im Falle der Fahrzeugversicherung ist das der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Damit sind alle Schäden abgedeckt, die Sie einem Dritten zufügen. 

Eine Versicherung zahlt im Schadensfall nicht ohne Prüfung des Sachverhaltes. Im Gegenteil – der Schadensablauf wird unter die Lupe genommen. Erst, wenn sich herausstellt, dass die Ansprüche mit Recht geltend gemacht wurden, zahlt die Versicherung an die Gegenpartei.

Checkliste

Tipp:
Beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung sollten Sie die maximale Versicherungssumme im Auge behalten. Im Falle eines Personenschadens kommen schnell extrem hohe Beträge zusammen, die letztendlich durch die Versicherung abgedeckt sein sollten. Anderenfalls droht ein finanzielles Desaster. 

Versicherungen, die Sie freiwillig abschließen können

Nicht immer sind andere Personen oder Verkehrsteilnehmer und deren Fahrzeuge beteiligt, wenn Sie mit dem Motorrad verunfallen. Oft geht es darum, die Kosten für den am eigenen Fahrzeug entstandenen Schaden von der Versicherung ersetzt zu bekommen. 

  • Teilkaskoversicherung

Haben äußere Einflüsse wie Hagel, Sturm oder Überschwemmungen Ihrem Motorrad zugesetzt, tritt die Teilkaskoabsicherung ein. Fahrerflucht, der zerstörerische Biss eines Marders oder die Kollision mit einem Wildtier stehen ebenfalls auf der Regulierungsliste dieser Versicherung.

  • Vollkaskoversicherung

Gesetzt den Fall, Sie verursachen einen Unfall, bei dem neben anderen Fahrzeugen auch Ihr eigenes Motorrad beschädigt wird, erhalten Sie aus keiner der bisher genannten „Versicherungstöpfe“ eine Versicherungssumme ausgezahlt. Wohl aber, wenn Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Des Weiteren schließt Vollkasko alle Aspekte der Teilkasko mit ein. 

Ausrufezeichen Orange

Tipp:
Jede der genannten Versicherungen reißt unterschiedliche Bereiche an und ist sinnvoll. Da die Haftpflicht vorgegeben ist, bleibt noch die Wahl zwischen Teil- und/oder Vollkasko, die jeweils das eigene Fahrzeug betreffen. Die Vollkasko übernimmt den größeren Teil der Schäden, ist aber teuer und deshalb bei hochwertigen, neuen Motorrädern empfehlenswert. Für die Teilkasko sollten Sie sich aber mindestens entscheiden. 

Was ist noch wichtig?

Neben den bisher genannten Versicherungsarten bzw. im Zusammenhang mit diesen sind weitere Aspekte wichtig. 

  • Deckungssummen

Der Gesetzgeber gibt in Sachen Motorradversicherung auch Mindestversicherungssummen vor. 

  • 50 000 Euro für Vermögensschäden
  • 1 Mill. Euro für Sachschäden
  • 2,5 Mill. Euro für Personenschäden 

Bei Personenschäden ist die Summe auf maximal 7,5 Mill. Euro festgelegt, wenn mehrere Personen verletzt wurden.

Lassen Sie sich hier nicht von scheinbar hohen Summen beeindrucken. Diese können durch langwierige Behandlungen und anschließende Reha-Aufenthalte schnell aufgebraucht sein. 

  • Hubraum und Regionalklasse

Mit der Größe des Hubraums berücksichtigen die Versicherungen auch das Fahrzeug selbst im Tarif. Die Regionalklassen sind ein Abbild des regionalen Unfallgeschehens und orientieren sich daran. Mit steigenden Unfallzahlen klettert auch der regionale Beitrag. 

  • Schadensfreiheitsklassen (SF)

Diese Kennziffer kennen viele bereits aus dem Pkw-Bereich. Mit einer hohen SF-Klasse wird Ihnen eine längere Unfallfreiheit bescheinigt, womit die Beiträge zumindest diesbezüglich geringer ausfallen. Das trifft jedoch nur zu, wenn die Zulassung auch auf Ihren Namen erfolgte und Sie die unfallfreien Jahre tatsächlich angesammelt haben. War stattdessen ein anderer Name vermerkt, kann nur diese Person die SF-Klassen für sich verbuchen. 

  • Rabatte

Viele Gesellschaften gewähren einen Bonus, wenn Sie mehrere Fahrzeuge dort versichern. Garagenfahrzeuge sind versicherungstechnisch oft ebenfalls besser gestellt, u. a. weil Diebstahl dort erschwert ist. Außerdem bekommen Beamte häufig günstigere Tarife.

  • Selbstbeteiligung

Die hohen Beiträge können Sie mit einer Selbstbeteiligung reduzieren. Im Versicherungsfall müssen Sie dann die im Vertrag hinterlegte Summe dazulegen. Je höher die Beteiligung, umso niedriger die Beiträge. Damit steigt aber auch die Belastung im Schadensfall.

  • Saisonkennzeichen

Motorräder rollen zumeist nur in der Saison (März–Oktober). Für mindestens zwei und maximal elf Monate im Jahr ist es dann sinnvoll, auch nur diesen Zeitraum zu versichern. Um sich Zeit, Geld und Aufwand für wiederkehrende An- und Abmeldungen zu sparen, bietet sich das Saisonkennzeichen an. Damit sinken die Beiträge. Aber Achtung: außerhalb der Saison dürfen Sie Ihr Motorrad nicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen abstellen. 

  • Kündigung

Kündigungen müssen bis zum 30. November bei der Gesellschaft eingegangen sein. Ein Sonderkündigungsrecht außer der Reihe ergibt sich nach Beitragserhöhungen und einem Schadensfall. 

Daumen Leer

Tipp zum Schluss:
Gerade bei Versicherungen lohnt sich ein Vergleich der Gesellschaften. Die Beiträge differieren stark. Bezogen auf ein Jahr kommt einiges zusammen. Außerdem lohnen sich Saisonanmeldung und Rabatte. Fragen Sie in jedem Fall nach, denn häufig werden Vergünstigungen nicht „hinterhergetragen“.

Weiterführende Links und Quelle: 

http://www.sparen.de/motorradversicherung

 

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