Hundehaftpflicht Vergleich, Test & Ratgeber

andreas kirchner
Ich bin Andreas und der Gründer und Inhaber von Experten-Beraten.de sowie einer der Geschäftsführer von der Online-Marketing-Agentur Hanseranking in Hamburg.

Hundehaftpflicht: Alle wichtigen Infos

Wir bieten Ihnen bei experten-beraten.de zahlreiche wichtige Infos rund um das Thema Hundehaftpflicht. Informieren Sie sich über die diesbezüglichen Gesetze und darüber, in welchen Bundesländern der Hundehalter die Hundehaftpflichtversicherung abschließen muss.

Des Weiteren erklären wir Ihnen, welche Faktoren innerhalb eines solchen Vertrages abgesichert sind und worauf Sie beim Abschluss einer entsprechenden Police achten sollten. Wir vergleichen für Sie die besten Versicherer, sodass Sie im Handumdrehen den perfekten Anbieter finden.

Was ist die Hundehaftpflicht?

Hundehaftpflicht VersicherungDurch die Hundehalterhaftpflichtversicherung, kurz Hundehaftpflicht, wird nicht das versicherte Tier, sondern vielmehr der Hundehalter geschützt, und zwar vor den Schadensersatzansprüchen Dritter. Diesbezüglich werden Deckungssummen vereinbart. Richtet der Hund einen Schaden an, wird die Versicherung die Ansprüche, die ein Dritter hieraus stellt, im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen begleichen.


Als Rechtsgrundlage fungiert der § 833 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Hieraus geht hervor, dass der Tierhalter, dessen Tier (in diesem Fall der Hund) einen Schaden anrichtet, haftbar gemacht werden kann. Ein eigenes Verschulden durch den Tierhalter muss nicht gegeben sein.

Im Rahmen der Hundehalterhaftpflichtversicherung werden Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden reguliert.

Achtung:

Jeder Hund muss im Vertrag ausdrücklich, namentlich und mit seinen Eigenschaften beschrieben werden. Hierdurch möchten die Versicherungsgesellschaften vermeiden, dass Hundebesitzer, die mehrere Hunde haben, lediglich einen Vierbeiner versichern, um Kosten zu sparen.

Zuletzt aktualisiert am: 04.03.2024

Unsere Sieger unter allen getesteten Hundehaftpflicht-Versicherungen

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Ähnliche Vergleiche

Hundehaftpflicht Ratgeber

Was ist wichtig bei der Auswahl der Hundehalter Haftpflichtversicherungen

Achten Sie bei der Auswahl auf die Schadenshöhe die der Versicherer trägt. Sollten Sie bisher wenige Erfahrung mit Hunden haben, wählen Sie sicherheitshalber eine Hundhalter Haftpflichtversicherung mit einer höheren Schadenssumme

Einige Versicherer bieten Zusatzleistungen wie z.B. Hundelehrgänge oder Hundeprüfungen. Lassen Sie sich diese Zusatzleistungen nicht entgehen

Achten Sie darauf, ob Ihnen die Versicherung auch bei einem Auslandsaufenthalt z.B. im Österreichurlaub zur Verfügung steht.

Schauen Sie sich genau an wogegen Sie mit der Hundehalter Hauftpflicht versichert sind. Wählen Sie hier möglichst einen Versicherer der ein breites Spektrum abdeckt.

 

Gesetzesgrundlagen zur Hundehaftpflicht Versicherung

Während der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung für den Tierhalter in einigen Bundesländern verpflichtend ist, haben Hundehalter in den übrigen Bundesländern die Qual der Wahl, ob sie einen entsprechenden Vertrag benötigen.

Grundsätzlich raten wir zu einer solchen Versicherungspolice, denn selbst der kleinste Hund kann einen erheblichen Schaden anrichten. Bedenken Sie, dass es nicht nur darum geht, ob Ihr Hund möglicherweise jemanden beißt und hierdurch einen Schaden anrichtet. Er braucht nur beim Gassigehen vor ein Auto laufen und einen Schaden provozieren, sodass immense Kosten entstehen, die sich aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden zusammensetzen können. Oder Ihr kleiner Liebling zerfetzt bei einem Besuch bei Bekannten einen teuren Teppich.

Auch für den hieraus resultierenden Schaden werden Sie als Hundehalter möglicherweise haftbar gemacht. In Anbetracht der Tatsache, dass die Hundehalterhaftpflicht im Vergleich zu anderen Versicherungen recht kostengünstig angeboten wird, sollten Sie das finanzielle Risiko durch den Abschluss einer solchen Police unbedingt vermeiden. Wir stellen Ihnen in unserem praktischen Hundehaftpflicht Vergleich Policen verschiedener Gesellschaften vor, sodass Sie problemlos einen günstigen Anbieter finden, der hervorragende Leistungen garantiert.

Bedenken Sie zudem, dass es keine Rolle spielt, ob Ihr Hund mit Absicht einen Schaden verursacht hat oder nicht. Sie werden hierfür haftbar gemacht! Die Versicherungsgesellschaft zahlt im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme die Ansprüche Dritter und kümmert sich auch darum, eventuell unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Hundehaftpflicht und weitere Vorschriften in den einzelnen Bundesländern

Wie erwähnt, ist der Abschluss der Hundehalterhaftpflichtversicherung in einigen der 16 Bundesländer verpflichtend, während Sie, wenn Sie in einem der übrigen Bundesländer wohnen, selbst entscheiden können, ob Sie eine solche Police benötigen oder nicht. Nachfolgend möchten wir Ihnen eine kleine Übersicht zur Hundehaftpflicht sowie zu den weiteren gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Hundehaltung in den einzelnen Bundesländern geben.

Da sowohl der Leinen- und Maulkorbzwang als auch der Umstand, ob es sich bei dem versicherten Tier um einen Kampfhund handelt, für die Hundehalterhaftpflicht von besonderer Bedeutung ist, finden Sie in der nachfolgenden Auflistung auch diesbezügliche Angaben:

Hundehaftpflicht

Leinenzwang

Maulkorbpflicht

Als Kampfhunde eingestufte Rassen

Baden-Württemberg

Ja, aber nur für alle gefährlichen Hunde und Hunde, bei denen eine Kampfhundeeigenschaft vermutet wird

Abhängig von der Regelung der jeweiligen Gemeinde

Abhängig von der Regelung der jeweiligen Gemeinde

Bullmastiff

Staffordshire Bullterrier

Dogo Argentino

Bordeaux-Dogge

Fila Brasileiro

Mastin Espanol

Mastino Napoletano

Mastiff

Tosa Inu

 

Bayern

Ja, aber nur für alle gefährlichen Hunde und Hunde, bei denen eine Kampfhundeeigenschaft vermutet wird

Abhängig von der Regelung der jeweiligen Gemeinde

Abhängig von der Regelung der jeweiligen Gemeinde

 

Pit Bull

Bandog

American Staffordshire Terrier

Staffordshire Bullterrier

Tosa Inu

 

EINSTUFUNG ALS HUND MIT VERMUTETER KAMPFHUND-EIGENSCHAFT:

 

Alano

American Bulldog

Bullmastiff

Cane-Corso

Dogo Argentino

Bordeaux-Dogge

Fila Brasileiro

Mastiff

Mastin Espanol

Mastino Napoletano

Perrode Presa Canario

Perrode Presa Mallorquin

Rottweiler

 

Berlin

Ja

Unter anderem:

 

In öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, in Waldflächen, in Treppenhäusern, bei öffentlichen Versammlungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Fußgängerzonen

Unter anderem:

 

In Bussen und Bahnen gilt für alle Hunderassen der Maulkorbzwang

 

Für als „gefährliche“ Rasse eingestufte Hunde gilt vielerorts der Maulkorbzwang

 

 

Pit Bull

American Staffordshire Terrier

Bullterrier

Tosa Inu

Bullmastiff

Dogo Argentino

Fila Brasileiro

Mastin Espanol

Mastino Napoletano

Mastiff

Brandenburg

Ja, aber nur für alle gefährlichen Hunde und Hunde, bei denen eine Kampfhundeeigenschaft vermutet wird

Unter anderem:

 

Bei öffentlichen Versammlungen und Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, auf Sportplätzen, in Park-, Garten- und Grünanlage, in Einkaufszentren und Fußgängerzonen, in öffentlichen Verkehrsmitteln

 

Unter anderem:

 

In Verwaltungsgebäuden sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln für alle Hunderassen

 

Als „gefährlich“ eingestufte Hunde müssen vielerorts einen Maulkorb tragen

 

American Pitbull Terrier

American Staffordshire Terrier

Bullterrier

Staffordshire Terrier

Tosa Inu

 

EINSTUFUNG ALS HUND MIT VERMUTETER KAMPFHUND-EIGENSCHAFT:

 

Alano

Bullmastiff

Cane Corso

Dobermann

Dogo Argentino

Bordeau-Dogge

Fila Brasileiro

Mastiff

Mastin Espanol

Mastino Napoletano

Perro de Presa Canario

Perro de Presa Mallorquin

Rottweiler

 

Bremen

Nein

Unter anderem:

 

In öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften und Einkaufszentren, bei Veranstaltungen mit Menschenansammlungen

 

Kampfhunde und läufige Hündinnen müssen angeleint sein

 

Generelle Leinenpflicht zwischen dem 15. März und 15. Juli aufgrund der Brut- und Setzzeit

Leinenpflicht für alle Kampfhunde sowie für alle Hunde, bei denen eine Kampfhunde-Eigenschaft vermutet wird

 

FOLGENDEHUNDERASSEN SIND IN BREMEN VERBOTEN:

 

Pitbull Terrier

Bullterrier

American Staffordshire Terrier

Staffordshire Bullterrier

Hamburg

Ja

Für alle Hunderassen besteht eine Leinenpflicht

Gefährliche Hunde müssen außerhalb des eigenen Grundstücks einen Maulkorb tragen

 

Pitbull Terrier

American Staffordshire Terrier

Staffordshire Bullterrier

Bullterrier

 

LAUT KAMPFHUNDEVERORDNUNG GELTEN FOLGENDE WEITERE RASSEN ALS GEFÄHRLICH:

 

Bullmastif

Dogo Argentno

Bordeaux-Dogge

Fila Basileiro

Kangal

Kaukasischer Owtscharka

Mastiff

Mastin Espanol

Mastino Napoletano

Rottweiler

Tosa Inu

 

Hessen

Ja, aber nur für alle gefährlichen Hunde und Hunde, bei denen eine Kampfhundeeigenschaft vermutet wird

Gemäß der Regelung der sogenannten Gefahrenabwehrordnung

Gemäß der Regelung der sogenannten Gefahrenabwehrordnung

 

Pitbull Terrier

American Pitbull Terrier

American Staffordshire Terrier

Staffordshire Terrier

Staffordshire Bullterrier

Bullterrier

American Bulldog

Dogo Argentino

Fila Brasileiro

Kangal

Kaukasischer Owtscharka

Rottweiler

 

Mecklenburg-Vorpommern

Nein

Ergibt sich aus der Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (kurz: Hundehalterverordnung)

 

Leinenzwang unter anderem bei öffentlichen Veranstaltungen, an Orten mit großen Menschenansammlungen, bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, in Verkaufsstätten sowie Tiergärten für alle Hunde

 

Gesonderte Regelungen für gefährliche Hunde

Ergibt sich aus der Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (kurz: Hundehalterverordnung)

 

Maulkorbpflicht besteht für als gefährlich eingestufte Hunde

American Pitbull Terrier

American Staffordshire Terrier

Staffordshire Bullterrier

Bullterrier

Niedersachsen

Ja

Allgemeine Leinenpflicht in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung)

 

Darüber hinaus legt jede Gemeinde selbst die Voraussetzungen für die Leinenpflicht fest

Keine Maulkorbpflicht, es sei denn, die Gemeinden sehen eine entsprechende andere Regelung ausdrücklich vor

Niedersachsen hat keine Rasseliste über gefährliche Hunde. Die zuständigen Behörden legen für jedes Tier fest, ob dieses als gefährlich eingestuft wird oder nicht. Ist dies der Fall, muss das Tier sich Verhaltenstests unterziehen, damit belegt werden kann, dass von ihm keine Gefahr ausgeht.

Nordrhein-Westfalen

Ja, für Besitzer gefährlicher Hunde sowie für Hunde ab einer gewissen Größe. Genaueres ist aus der Landesverordnung zu entnehmen

Leinenpflicht besteht für alle Hunderassen unter anderem in Fußgängerzonen, bei öffentlichen Versammlungen, auf Volksfesten, in Aufzügen und öffentlichen Gebäuden, in Kindergärten und Schulen, in Haupteinkaufsbereichen und Straßen sowie Plätzen, bei denen viel Publikumsverkehr herrscht. In Garten-, Park- und Grünanlagen besteht ebenfalls eine Anleinpflicht für Hunde

 

Ebenso gelten die Bestimmungen der einzelnen Gemeinden

Es besteht eine Maulkorbpflicht für als gefährlich eingestufte Hunde. Kann der Hundehalter bei einem Wesenstest des Tiers nachweisen, dass von diesem keine Gefahr ausgeht, kann das Tier von der Maulkorbpflicht befreit werden.

Pitbull Terrier

American Staffordshire Terrier

Staffordshire Terrier

Bullterrier

 

LAUT KAMPFHUNDEVERORDNUNG GELTEN FOLGENDE WEITERE RASSEN ALS GEFÄHRLICH:

 

Alano

American Bulldog

Bullmastiff

Mastiff

Mastin Espanol

Mastino Napoletano

Fila Brasileiro

Dogo Argentino

Rottweiler

Tosa Inu

 

Für das Halten gefährlicher Hunde muss der Hundebesitzer einen Sachkundenachweis erbringen

Rheinland-Pfalz

Ja, für als gefährlich eingestufte Hunde

Laut Landesgesetz gibt es keinen Leinenzwang, es sei denn, die einzelnen Gemeinden legen etwas Anderes fest.

 

Als gefährlich eingestufte Hunde unterliegen dem Leinenzwang.

Lediglich als gefährlich eingestufte Hunde müssen einen Maulkorb tragen. Ausnahmen hierzu ergeben sich aus dem Landeshundegesetz. Beispielsweise muss der Hund innerhalb der eigenen Wohnung keinen Maulkorb tragen

American Staffordshire Terrier

Staffordshire Bullterrier

Pibull Terrier

Saarland

Ja, für Hunderassen, die als gefährlich eingestuft wurden

Die allgemeine Leinenpflicht bezieht sich lediglich auf als gefährlich eingestufte Hunderassen. Die Gemeinden können darüber hinaus eigene Regelungen treffen

Die Maulkorbpflicht besteht im Saarland lediglich für als gefährlich eingestufte Rassen

American Stafforshire Terrier

Staffordshire Bullterrier

American Pitbull Terrier

Sachsen

Ja, aber nur für Hunderassen, die als gefährlich eingestuft wurden

Leinenzwang besteht für Hunderassen, die als gefährlich eingestuft wurden.

 

Die Gemeinden können obendrein weitere Regelungen festlegen

Eine Maulkorbpflicht besteht lediglich für Hunderassen, die als gefährlich eingestuft wurden

American Stafforshire Terrier

Bullterrier

Pitbull Terrier

Sachsen-Anhalt

Ja

In der Zeit zwischen dem 1. März und 15. Juli müssen Hunde grundsätzlich an der Leine geführt werden, was sich aus dem FFOG (Feld- und Festordnungsgesetz) ergibt.

 

Die Gemeinden können zudem eigene Bestimmungen festlegen

 

Leinenzwang besteht unter anderem in öffentlichen Grün-, Park- und Gartenanlagen, auf Brücken, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf Märkten

Eine Maulkorbpflicht besteht in Sachsen-Anhalt lediglich für als gefährlich eingestufte Hunderassen

American Staffordshire Terrier

Staffordshire Bullterrier

Pitbull Terrier

Bullterrier

Schleswig-Holstein

Ja

Generelle Leinenpflicht für alle Hunde in Straßen und auf Plätzen, bei denen viel Publikumsverkehr herrscht, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Park-, Garten- und Grünanlagen, bei öffentlichen Veranstaltungen, bei denen mit Menschenansammlungen zu rechnen ist.

 

Jede Gemeinde kann weitere Richtlinien festlegen

Maulkorbpflicht besteht für alle Hunderassen, die als gefährlich eingestuft werden

In Schleswig-Holstein gibt es keine Rasseliste, die bestimmte Hunderassen automatisch als gefährlich einstuft. Vielmehr wird das Verhalten jedes einzelnen Vierbeiners beurteilt, um herauszufinden, ob der jeweilige Hund ein gefährliches Wesen hat

Thüringen

Ja

Es besteht in eine ganzjährige Leinenpflicht in Wäldern.

 

Landesweite Regelungen gibt es ansonsten nicht. Jedoch können die einzelnen Gemeinden individuelle Bedingungen festlegen

Hunderassen, die als gefährlich eingestuft wurden, müssen generell einen Maulkorb tragen

Bullterrier

American Staffordshire Terrier

Pitbull Terrier

Staffordshire Bullterrier

  

Jeder, der einen Hund hält, ist zur Abgabe der sogenannten Hundesteuer verpflichtet. Hierbei handelt es sich um eine Gemeindesteuer, deren Höhe von der jeweiligen Gemeinde bestimmt wird. Ihnen wird einmal jährlich ein Hundesteuerbescheid zugestellt. Die Steuerschuld müssen Sie an die Gemeinde entrichten. Im Gegenzug hierzu erhalten Sie eine sogenannte Hundesteuermarke, die als Nachweis dafür gilt, dass der Vierbeiner steuerlich erfasst wurde.

Kampfhunde in der Hundehaftpflichtversicherung

Auch, wenn der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung in dem jeweiligen Bundesland generell nicht vorgeschrieben ist, sehen die Bedingungen für Halter von gefährlichen Hunderassen in der Regel den Abschluss einer solchen Haftpflicht vor. Des Weiteren muss der Hundehalter meist einen Sachkundenachweis erbringen, in dessen Rahmen zuvor die „Belastbarkeit“ des Hundes getestet wurde. Hierdurch möchte man das typische Kampfhundeverhalten ausschließen.

Wer einen gefährlichen Hund halten möchte, kommt demnach um eine entsprechende Haftpflichtversicherungs-Police nicht herum. Im Vergleich zu „ungefährlichen“ Hunderassen, fallen die Beitragszahlungen für die Versicherung eines Kampfhundes deutlich höher aus, da das vermutete Risiko höher liegt.

Die Versicherungspolicen orientieren sich an den gesetzlichen Regelungen, die im jeweiligen Bundesland, in dem der Tierhalter wohnt, gelten. Dies bedeutet, dass Versicherungsschutz ausschließlich dann besteht, wenn alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Hierzu gehört beispielsweise der Leinen- und Maulkorbzwang für gefährliche Hunde. Dies bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft einen Schaden nicht begleichen wird, wenn der Kampfhund aufgrund des fehlenden Maulkorbs jemanden verletzt.

Gemäß den jeweiligen Versicherungsbedingungen werden derartige Aspekte vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, sodass dem Halter dringend geraten wird, die gesetzlichen Vorschriften zu beachten, denn Personen- und Sachschäden gehen nicht selten in die Hunderttausende. Kaum jemand kann sich diesen enormen finanziellen Einschnitt leisten.

Wie sieht der optimale Versicherungsumfang aus?

Einen umfangreichen Haftpflichtschutz – auch bereits für Welpen - erhalten Sie bei zahlreichen Gesellschaften. Die Leistungen sowie Preise unterscheiden sich jedoch teilweise erheblich, sodass Sie vor dem Abschluss eines entsprechenden Vertrages einen Vergleich der Hundehaftpflichtversicherer durchführen sollten. Wir verraten Ihnen, welche Anbieter mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugen.

Ehe Sie den Vertrag abschließen, informieren Sie sich unbedingt über den Versicherungsumfang, denn dieser ist im Ernstfall entscheidend.

Was Sie hinsichtlich der Deckungssumme beachten müssen:

Deckungssummen sind die Summen, die von der Versicherungsgesellschaft im Schadensfall maximal an den Geschädigten bezahlt werden. Es handelt sich demnach um den versicherten Höchstbetrag. Dieser wird pro Versicherungsfall angegeben.

Beispiel:

Finden Sie beispielsweise eine Deckungssumme pro Personenschaden von maximal 1 Millionen Euro, wird die Gesellschaft diese Summe nicht für alle Schadensfälle in der Gesamtheit auszahlen, sondern für jeden einzelnen. Angenommen, Ihr Hund beißt im Jahr 2021 jemanden und verursacht somit den ersten Schaden. Ein Jahr später wird ein neuer Schaden verursacht.

Dies bedeutet, dass die Versicherung für den ersten UND den zweiten Schaden gleichermaßen bis zu 1 Millionen Euro bezahlt. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie eine derart hohe Deckungssumme vereinbart haben und der Schaden in einer derart hohen Dimension liegt. Für zwei Schäden würden demnach maximal 2 Millionen, für drei Schäden maximal 3 Millionen Euro usw. bezahlt werden.

Grundsätzlich sollten Sie nach einem Vertrag Ausschau halten, der für

  • Personenschäden
  • Sachschäden und
  • Vermögensschäden

jeweils eine möglichst hohe Deckungssumme garantiert.

Die Höhe der Selbstbeteiligung

Die Höhe der Selbstbeteiligung spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle. Hierbei handelt es sich um den Anteil an der Schadenssumme, den Sie selbst aus eigener Tasche bezahlen. Je höher Sie die Selbstbeteiligung wählen, desto geringer wird der Versicherungsbeitrag. In der Regel werden Policen angeboten, deren Selbstbeteiligungen zwischen 0 und 500 Euro je Versicherungsfall liegen. Verursacht der Hund demzufolge mehrere Schäden unabhängig voneinander, sind Sie verpflichtet, die Selbstbeteiligung mehrfach zu bezahlen.

Beispiel für die Selbstbeteiligung:

Sie vereinbaren in Ihrem Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500 Euro und profitieren gegenüber einem Tarif, welcher eine geringe Selbstbeteiligung vorsieht, von deutlich günstigeren Beiträgen.

Ihr Hund verursacht einen Schaden in Höhe von 1.500 Euro, da er den Teppich in der Wohnung von Bekannten zerfetzt hat. Sie müssen nun eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500 Euro bezahlen, sodass der Anteil der Versicherung bei den übrigen 1.000 Euro liegt.

Verursacht Ihr Hund kurze Zeit später einen Personenschaden, dessen Höhe bei ca. 350.000 Euro liegt, zahlen Sie ebenfalls Ihren Anteil von 500 Euro, während die Versicherungsgesellschaft den Differenzbetrag übernimmt.

Haben Sie keine oder eine geringere Selbstbeteiligung vereinbart, vermindert sich Ihr Eigenanteil entsprechend. Jedoch wird der Versicherungsbeitrag sich hierdurch erhöhen.

Was ist hinsichtlich der Versicherungsleistungen zu beachten?

Achten Sie bei der Auswahl des Vertrages nicht nur auf die Höhe der Deckungssumme sowie die Selbstbeteiligung, sondern vielmehr auf die vereinbarten Leistungen. Personen- und Sachschäden sollten ebenso abgedeckt sein, wie Vermögens- und Mietschäden, denn auch diese können extreme Kosten verursachen. Mietschäden entstehen beispielsweise, wenn Ihr Hund sich an der Einrichtung des Hotelzimmers oder der Mietwohnung vergeht.

Sie können die Deckungssummen für den jeweiligen Bereich in der Regel flexibel festlegen. Bei Personen- und Sachschäden wählen Sie einen möglichst hohen Wert. Vor allem wenn Sie Ihren Hund durch einen Hundesitter betreuen lassen, sollten Sie die Deckungssumme für Personenschäden angemessen hoch wählen. Zudem besteht bei vielen Verträgen die Möglichkeit, Hundesitter und Hundeführer mitzuversichern, sodass auch Schäden, die unter der Aufsicht dieser Personen eintreten, versichert sind.

Ihr Hund soll an Wettkämpfen teilnehmen? Dann suchen Sie nach einer Versicherungspolice, die auch die eventuell hieraus resultierenden Schäden abdeckt.

 

Schadenfall? Was tun?

Wie bei jeder anderen Versicherung auch, ist es bei der Hundehaftpflicht das Beste, wenn Sie sich im Falle eines entstandenen Schadens umgehend mit der Gesellschaft in Verbindung setzen. Geben Sie eine möglichst umfangreiche Schadensmeldung ab, und zwar innerhalb einer Woche. Je schneller, desto besser!

Sie als Versicherungsnehmer haben gegenüber der Gesellschaft die Verpflichtung, den Schaden nachvollziehbar und wahrheitsgemäß zu erläutern. Fertigen Sie diesbezüglich einen schriftlichen Schadensehergang an und fügen Sie bestenfalls Fotos bei, damit sich die Gesellschaft einen Überblick über das Ausmaß der Schäden verschaffen kann. Sofern Sie falsche Informationen liefern – auch wenn dies nicht absichtlich geschieht – riskieren Sie hierdurch unter Umständen Ihren Versicherungsschutz und bleiben möglicherweise auf hohen Kosten sitzen, obwohl Sie die Versicherungsbeiträge regelmäßig gezahlt haben.

Die Pflicht, die für Sie als Versicherungsnehmer gilt, besteht auch für den Geschädigten. Auch er muss innerhalb einer Woche sämtliche Schäden anmelden. Wir raten Ihnen deshalb, die Schadensanzeige gemeinsam mit dem Geschädigten zu schreiben, zu dokumentieren und zu unterschreiben und sie anschließend der Versicherung zukommen zu lassen. Hierdurch können Missverständnisse verringert werden.

Beachten Sie, dass Sie als Versicherungsnehmer die Pflicht zur Schadensminimierung haben. Dies bedeutet beispielsweise Folgendes:

Ihr Hund verursacht einen Verkehrsunfall, in welchen zwei Fahrzeuge samt Insassen verwickelt sind. Sie müssen Ihren Pflichten nachkommen, indem Sie sich um die Absicherung der Unfallstelle bemühen und den Notruf absetzen. Tun Sie dies nicht und ein weiteres Fahrzeug kracht mangels Absicherung in die Unfallstelle, wird die Gesellschaft den daraus resultierenden höheren Schaden aller Wahrscheinlichkeit nach nicht begleichen, sodass Sie persönlich zur Kasse gebeten werden.

Ebenso dürfen Sie als Versicherungsnehmer keine Schadenersatzansprüche Dritter akzeptieren. Dies bedeutet, dass Sie etwaige Angebote und Ansprüche ablehnen und dies der Versicherung melden. Handeln Sie entgegen dieser Vorschriften und sagen beispielsweise einen Schadenersatzanspruch zu, müssen Sie diesen ggf. selber bezahlen, wenn die Versicherungsgesellschaft sich hierzu nicht bereiterklärt. Da Schadenersatzansprüche sowie weitere Forderungen nicht selten extreme Höhen erreichen, die Sie wahrscheinlich nicht selbstständig finanzieren können, handeln Sie auf keinen Fall eigenmächtig.

Die häufigsten Schadenfälle in der Hundehaftpflichtversicherung

In Anbetracht der Tatsache, dass sich die Schadensfälle, die durch Vierbeiner entstehen, häufen, empfehlen wir jedem Hundehalter den Abschluss einer Hundehaftpflicht. Bedenken Sie, dass selbst der liebste Hund problemlos einen Schaden anrichten kann, ohne dass Sie damit rechnen. Dies kann Sie teuer zu stehen kommen. Deshalb sollten Sie, auch wenn Sie in einem Bundesland leben, in dem die Hundehaftpflicht keine Verpflichtung ist, einen entsprechenden Vertrag abschließen.

Nachfolgend möchten wir Ihnen die häufigsten Schadenfälle, die im Rahmen der Hundehalter-Policen auftreten, verdeutlichen:

1. Sachschäden

Mit Abstand am häufigsten werden Sachschäden durch den Vierbeiner verursacht. Angenommen, Sie sind bei Bekannten eingeladen, wo sich Ihr Hund beim Eintreffen so sehr freut, dass er mit dem Schwanz eine teure Vase umwirft und beschädigt. Vielleicht vergeht sich der Vierbeiner in einer unbeaufsichtigten Minute auch an der Tapete oder am Teppich Ihrer Bekannten. Auch wenn Sie denken, dass Ihr Tier das liebste der Welt ist, können Sie nicht die Hand dafür ins Feuer legen, dass es niemals einen Schaden verursacht. Schnell kommen ein paar hundert oder tausend Euro zusammen, die die Versicherungsgesellschaft für Sie begleicht. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie sich für einen entsprechenden Vertrag entschieden haben.

Beachten Sie: Sofern die Selbstbeteiligung die Schadenshöhe übersteigt, sollten Sie den Schaden selbst regulieren.

2. Personenschäden

Personenschäden stellen die zweithäufigste Schadensproblematik dar und sie sind zudem mit höheren Schadenforderungen verbunden. Diese Forderungen können sich beispielsweise aus Arztkosten, Krankenhaus- und Pflegekosten, Schmerzensgeld sowie Rentenzahlungen zusammensetzen. Dass es sich hierbei um enorm hohe Kosten von vielen Tausend Euro handeln kann, die kaum jemand aus eigener Tasche bezahlen kann, dürfte klar sein.

Bedenken Sie, dass es nicht immer nur darum geht, dass der Hund möglicherweise jemanden beißt und hierdurch eine Verletzung verursacht. Viele Hundehalter lassen beispielsweise außer Acht, dass es schon ausreicht, wenn der Hund auf die Straße rennt und hierdurch ein Verkehrsunfall mit Personen- und Sachschäden entsteht. Selbst als Besitzer eines lieben Hundes, der keiner Fliege etwas zu Leide tun kann, sind Sie vor einem Schaden somit nicht geschützt. Nun gibt es viele Tierbesitzer, die damit argumentieren, dass ihr Hund brav ist und ganz sicher nicht auf die Straße läuft.

Was aber passiert in unvorhergesehenen, außergewöhnlichen Situationen? Wenn ihr kleiner Vierbeiner sich vor etwas erschreckt und aufgrund dessen unkontrolliert auf die Straße läuft? Dies ist eine Situation, wie sie durchaus häufiger vorkommt. All diese Faktoren sollten Sie bedenken, denn die Begleichung von Personenschäden aus eigenen finanziellen Mitteln, könnte Ihre Existenz bedrohen.

3. Vermögensschäden

Vermögensschäden klingen zwar weit hergeholt, in der Realität treten sie jedoch als dritthäufigster Schadenfall auf. Beispielsweise kann ein Vermögensschaden daraus resultieren, dass ihr Hund einen Verkehrsunfall verursacht und ein Geschädigter aufgrund der daraus resultierenden Erkrankung einen Verdienstausfall erleidet, weil er für einen gewissen Zeitraum nicht arbeiten kann. Hierbei handelt es sich um einen Vermögensschaden, welcher von der Versicherungsgesellschaft übernommen wird.

Vielleicht machen Sie auch gemeinsam mit Ihrem Vierbeiner Urlaub in einer Ferienwohnung. Wenn der Hund so laut bellt, dass Ihre Nachbarn die Urlaubsreise abbrechen und dem Vermieter hierdurch ein Vermögensschaden entsteht, müssen Sie dafür aufkommen. Seien Sie daher vorsichtig und schließen Sie einen Vertrag für die Hundehaftpflicht ab, um keinerlei finanzielles Risiko einzugehen.

 

Wie Sie die beste Tierversicherung finden

Hundebesitzer können sich bei zahlreichen Versicherungsgesellschaften nach entsprechenden Hundehaftpflichtversicherungen umschauen. Ebenso werden beispielsweise die Katzenversicherung, die Pferdehaftpflicht oder die Tierarztkosten Versicherung angeboten. Damit Sie schnellstmöglich einen guten und günstigen Tarif finden, beraten wir Sie gern.

Wir haben die Leistungen und Kosten verschiedener Gesellschaften für Sie miteinander verglichen, um Ihnen innerhalb kurzer Zeit den bestmöglichen Überblick über das Angebot zu verschaffen. Schauen Sie sich in aller Ruhe die Leistungen – beispielsweise für Mietsachschäden oder Auslandsschäden sowie Personen-, Sach- und Vermögensschäden an – und vergleichen Sie die Preise miteinander. Wichtig ist, dass Sie nicht in erster Linie auf die Kosten achten, sondern auf den bestmöglichen Versicherungsumfang.

Sie finden bei uns durchaus Tarife, die hohe Deckungssummen und beste Leistungen zu einem fairen Preis versprechen. Selbstverständlich schließen Sie die entsprechenden Policen direkt online ab, sodass Sie keinen hohen zeitlichen Aufwand befürchten müssen.

Dank der ausführlichen Tarifdetails unserer Testsieger finden Sie problemlos eine Hundehalterhaftpflichtversicherung, die zu Ihnen und Ihrem Tier passt. Für Rückfragen zu den einzelnen Policen können Sie jederzeit gern Kontakt zu der jeweiligen Gesellschaft aufnehmen.

Einige gute Versicherer für die Hundehaftpflicht

Wir haben für Sie verschiedene Versicherungsgesellschaften für die Hundehaftpflicht sowie deren Policen für die Tierhalterhaftung geprüft. Gute Produkte zu fairen Preisen finden Sie beispielsweise bei den folgenden Anbietern:

  • Degenia
  • Rhion Versicherung
  • Agila Tierversicherung

Inwiefern beispielsweise das sogenannte Fremdhüterrisiko in der Hundeversicherung mitversichert ist, entnehmen Sie der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Achten Sie des Weiteren auf die Deckungssummen für Haftpflichtschäden (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) sowie auf eine gute Forderungsausfalldeckung.

 

Tierhalterhaftpflicht wechseln – so funktioniert es:

Wir empfehlen, regelmäßig die Leistungen sowie Preise der Tierhalterpolice zu überprüfen. Bedenken Sie, dass sich sowohl die Leistungen als auch das Preisniveau im Laufe der Jahre teilweise stark verändern. Riskieren Sie weder eine Unterversicherung noch einen überhöhten Preis, sondern prüfen Sie, ob Sie einen besseren und günstigeren Vertrag finden. Auch diesbezüglich können Sie unseren Vergleich nutzen.

Der Neuabschluss eines Vertrages macht jedoch nur Sinn, wenn Sie die aktuelle Police demnächst kündigen können. Wir empfehlen Ihnen daher für den Abschluss eines jeden neuen Vertrages, eine möglichst kurze Vertragslaufzeit (maximal 24 Monate) zu wählen, um regelmäßig flexibel agieren zu können.

Um die Kündigung der Hundehalterhaftpflichtversicherung durchführen zu können, müssen Sie die in den Versicherungsbedingungen enthaltene Kündigungsfrist einhalten. Kündigen Sie nicht innerhalb dieser Frist, wird sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate verlängern. Wie lang die Kündigungsfrist im Einzelnen ist, richtet sich nach den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Unternehmens. Einige Verträge können Sie mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende kündigen, andere Gesellschaften beanspruchen für sich eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsende.

Wir empfehlen Ihnen, die Kündigung so früh wie möglich an das Unternehmen zu senden, um eine Vertragsverlängerung zu verhindern. Als spätmöglichster Termin gilt der letzte Tag der Kündigungsfrist. Beachten Sie jedoch, dass die Kündigung an diesem Tag beim Empfänger eingegangen sein muss. Es reicht nicht, dass Sie die Kündigung an diesem Tag in die Post geben. Sofern Sie per Fax oder E-Mail kündigen (falls dies gemäß den Vertragsbedingungen vorgesehen ist), reicht theoretisch auch die Kündigung am letzten Tag aus. Riskieren sollten Sie es dennoch nicht.

Beachten Sie des Weiteren, dass die Kündigung in schriftlicher Form beim bisherigen Anbieter eingehen muss. Es reicht also nicht aus, wenn Sie sich telefonisch mit der Gesellschaft in Verbindung setzen und Ihren Kündigungswunsch äußern. Verfassen Sie die schriftliche Kündigung und versenden Sie sie per Post mit Einschreiben / Rückschein an den Empfänger. Der Rückschein wird Ihnen von der Gesellschaft zurückgesandt. Er dient Ihnen als Kündigungsnachweis. Sollte es später zu Streitigkeiten darüber kommen, ob Sie rechtzeitig gekündigt haben, legen Sie der Versicherung den Rückschein vor.

Sofern Sie per Fax kündigen, drucken Sie den Sendebericht aus, da auch dieser als Eingangsnachweis dient. Bei der Kündigung per E-Mail erhalten Sie hingegen keinen gleichwertigen Nachweis, sodass Sie diese Form höchst selten nutzen sollten.

Aufbau des Kündigungsschreibens:

Das Kündigungsschreiben für die Hundehaftpflichtversicherung muss folgende Daten enthalten:

  • Absenderadresse
  • Anschrift der Versicherungsgesellschaft
  • Datum der Kündigung
  • Ausdrücklicher Kündigungswunsch mit der Bitte um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs des Schreibens
  • Die Versicherungsnummer, damit die Gesellschaft das Schreiben dem jeweiligen Vertrag zuordnen kann
  • Unterschrift des Versicherungsnehmers

 

Ausnahmefall Sonderkündigungsrecht für die Hundehaftpflicht

Neben der ordentlichen Kündigung besteht unter Umständen die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung. Hierbei spricht man vom sogenannten Sonderkündigungsrecht, welches lediglich in den folgenden zwei Fällen genutzt werden kann:

1. Beitragserhöhung durch die Gesellschaft

Ab und an kommt es vor, dass die Versicherungsgesellschaft den Beitrag anhebt. Ein Grund hierfür ist beispielsweise, dass in dem vorangegangenen Versicherungsjahr besonders viele Versicherungsfälle reguliert werden mussten. Die Preiserhöhung wird demnach für alle Versicherungsnehmer angepasst, auch wenn Sie selbst überhaupt keinen Schaden angemeldet haben.

Für diesen Fall hat der Gesetzgeber ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht geschaffen. Dieses sieht vor, dass Sie innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Mitteilungsschreibens durch die Versicherungsgesellschaft die Kündigung einreichen können.

2. Kündigung nach Schadensregulierung

Sofern Ihr Hund einen Schaden verursacht hat, der durch die Gesellschaft reguliert wurde, steht Ihnen das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu, und zwar ebenfalls innerhalb von vier Wochen. Die Versicherung wird Ihnen dieses Sonderkündigungsrecht schriftlich mitteilen, sodass Sie unverzüglich handeln können.

Übrigens:

Selbst, wenn die Versicherung einen Schaden ablehnt, gilt der Schaden als reguliert.

In beiden Fällen steht es Ihnen nunmehr frei, Ausschau nach einem neuen, günstigeren oder besseren Versicherer zu halten. Vergleichen Sie auf jeden Fall zunächst die Versicherungsleistungen und Preise, ehe Sie sich für einen neuen Anbieter entscheiden und den Vertrag unterzeichnen. Eine entsprechende Vergleichsmöglichkeit sowie alle Informationen zum Testsieger finden Sie bei experten-beraten.de

Achten Sie bei der Kündigung bzw. beim Abschluss des neuen Vertrages unbedingt darauf, dass der Versicherungsschutz ohne Unterbrechungen besteht. Andernfalls sind Sie nicht versichert, wenn der Hund während der Überbrückungszeit einen Schaden verursacht.

 

Hundehaftpflicht FAQ: Wichtige Fragen und Antworten

Wozu benötige ich die Hundeversicherung?

Mit dem Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung schützen Sie sich vor Ansprüchen Dritter, die daraus resultieren, dass Ihr Hund einen Schaden angerichtet hat. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung ist in einigen Bundesländern verpflichtend.

Doch auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, eine solche Versicherung vorzuweisen, sollten Sie sich gegen das finanzielle Risiko absichern und einen entsprechenden Vertrag abschließen. Im Rahmen der Hundehalterhaftpflichtversicherung sind sowohl Personen- und Sachschäden als auch Vermögensschäden bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme abgesichert.

Ist die Leinenpflicht für mich bindend?

Gemäß der jeweiligen Gesetzeslage in den einzelnen Bundesländern, die ggf. durch Bestimmungen einzelner Gemeinden ergänzt werden kann, sind Sie unter Umständen dazu verpflichtet, Ihrem Hund die Leine anzulegen. Sie sollten sich unbedingt an die bestehenden Vorschriften halten.

Tun Sie dies nicht und Ihr Hund verursacht einen Haftpflichtschafen, wird die Versicherungsgesellschaft diesen mit großer Wahrscheinlichkeit ablehnen, sodass Sie ein hohes finanzielles Risiko tragen. Insbesondere Personen- und Sachschäden ziehen häufig hohe Kosten nach sich, die unter Umständen Ihren finanziellen Ruin bedeuten können.

Parallel dazu sollten Sie sich auch an die Maulkorbpflicht halten, sofern diese im jeweiligen Bundesland für Ihren Vierbeiner vorgeschrieben ist.

Werden Hundehaftpflichtversicherungen für alle Rassen angeboten?

Generell gibt es Hundehaftpflichtversicherungen für alle Hunderassen. Allerdings unterscheiden sich die Beitragssätze gewaltig voneinander, denn insbesondere für Hunderassen, die als gefährlich eingestuft werden, müssen Sie mit deutlich höheren Versicherungsbeiträgen rechnen als bei Hunderassen, die als „harmlos“ bewertet werden. Dennoch finden Sie durch einen gezielten Vergleich problemlos ein günstiges Angebot.

Sind die Welpen automatisch mitversichert?

Es gibt einige Policen, in denen die Welpen automatisch mitversichert sind. Da dies jedoch nicht immer der Fall ist, sollten Sie nach diesem Versicherungsbestandteil gezielt Ausschau halten, wenn Sie eine entsprechende Mitversicherung benötigen. Einige Versicherer bieten diesbezüglich hervorragende Konditionen an.

Was passiert, wenn ich einen Schaden nicht rechtzeitig melde?

Wie erwähnt, müssen Sie einen Schaden innerhalb einer Woche an die Versicherung melden. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, hat die Gesellschaft das Recht, die Schadensregulierung abzulehnen. Für Sie bestünde somit das Risiko, dass Sie auf den Forderungen Dritter sitzenbleiben. Kommen Sie Ihrer Verpflichtung als Versicherungsnehmer somit umfangreich und umgehend nach.

Was muss ich angeben, wenn ich nicht weiß, welche Rasse mein Hund ist?

Wenn Sie eine Police für die Hundehaftpflicht abschließen, müssen Sie die Hunderasse unbedingt angeben. Dies spielt eine große Rolle, da für Hunde, die als gefährlich eingestuft werden, entsprechende Risikoaufschläge fällig werden. Es ist daher wichtig, dass Sie die Rasse Ihres Vierbeiners benennen können.

Sollten Sie nicht wissen, welcher Rasse Ihr Hund angehört – beispielsweise, weil es sich um einen Mischling handelt – können Sie einen Tierarzt beauftragen, eine sogenannte Rassebestimmung durchzuführen. Falls eine Bestimmung auch hierdurch nicht möglich ist, fragen Sie beim gewünschten Versicherer direkt an, welche Möglichkeiten Sie nutzen können, um dennoch einen Vertrag zu erhalten.

Was muss ich unternehmen, wenn mein Hund nachträglich als gefährlich eingestuft wurde?

Wenn Ihr Hund nachträglich als gefährlich eingestuft wird, weil er beispielsweise einen Menschen verletzt hat, müssen Sie dies Ihrer bestehenden Versicherung unverzüglich melden, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann. Sie werden in der Regel einen Risikoaufschlag erhalten.

Der Versicherer kann die Weiterversicherung allerdings auch ablehnen.

 

Zusammenfassung zur Hundehaftpflicht:

Die Hundehaftpflicht sichert den Hundehalter vor Forderungen Dritter ab, wenn der versicherte Vierbeiner einen Schaden verursacht hat. Hierbei muss zwischen Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden unterschieden werden. Durch die Hundehalterhaftpflichtversicherung entgeht der Versicherungsnehmer einem hohen finanziellen Risiko, welches durch den vom eigenen Hund verursachten Schaden entstehen kann.

In einigen Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflichtversicherung für alle Hunderassen vorgeschrieben, während Sie in anderen Bundesländern wiederum ausschließlich für als gefährlich eingestufte Hunderassen notwendig ist. In Bremen und Mecklenburg-Vorpommern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch sollten sich Hundebesitzer auch dort durch den Abschluss einer Hundehaftpflicht von einem finanziellen Risiko befreien.

Bei der Auswahl der besten Tierversicherung sollten Sie auf die Höhe der Deckungssumme achten. Je höher diese jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist, desto besser sind Sie abgesichert. Policen mit hohen Deckungssummen werden bereits kostengünstig angeboten. Achten Sie darauf, dass es nicht eine Deckungssumme für alle Schadensfälle gibt, sondern jeweils gesonderte Deckungssummen.

Beim Abschuss der Tierhalterhaftpflicht sollten Hundebesitzer nicht zuerst auf den Preis, sondern vielmehr auf die enthaltenen Leistungen achten, da es auf diese im Ernstfall ankommt.

Sollte Ihr Vierbeiner einen Schaden verursacht haben, melden Sie diesen unverzüglich innerhalb einer Woche der Versicherungsgesellschaft. Fügen Sie eine ausführliche und wahrheitsgemäße Schilderung des Hergangs bei und belegen Sie die Schäden ggf. mit Fotos. Beachten Sie, dass jeder Vierbeiner separat abgesichert werden muss.

 
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