Diese Schritte sind für den Erhalt einer Schufa Auskunft erforderlich

Speicherung von Daten.
 

So bekommen Sie Ihre Schufa Auskunft: Schritt für Schritt Anleitung

Die Schufa Holding AG, die ihren geschäftlichen Sitz in Wiesbaden hat, ist eine privatwirtschaftliche Wirtschaftsauskunftei, die sowohl positive als auch negative Informationen über die Zahlungsmoral von Verbrauchern sammelt. Zu allgemeinen Informationszwecken und weil sich hier unbeabsichtigt auch einmal Fehler einschleichen können, haben Verbraucher einmal pro Jahr das Recht, kostenlos eine Selbstauskunft einzuholen. Wie das genau funktioniert, verraten die folgenden Zeilen.

Diese Daten werden konkret von der Schufa Holding AG gespeichert

Die Schufa Holding AG ist Deutschlands bekannteste Wirtschaftsauskunftei, von denen es hierzulande noch weitere wie Crif Bürgel oder Creditreform Boniversum gibt.

Da der individuelle Schufa-Score eines Verbrauchers bei zu niedrigen Werten negative Auswirkungen auf dessen Möglichkeit zu Vertragsabschlüssen – beispielsweise beim parallelen Kauf eines Smartphones- haben kann, sollten Sie sich ab und an von der Richtigkeit der hinterlegten Daten überzeugen. 

Obwohl mittlerweile auch Kredite respektive Finanzierungen ohne Schufa gewährt werden, ist eine positive Schufa Auskunft nämlich zum Beispiel auch für die Gewährung der meisten Darlehen essenziell. 

Die Schufa speichert über Sie allgemeine persönliche Daten wie die folgenden:

  • Name
  • Geschlecht
  • Geburtstag
  • Wohnorte (frühere und aktuelle) 

Darüber hinaus – und das ist der wesentlich relevantere Teil – werden dort auch Informationen zu etwaigen Mahnverfahren, eidesstattlichen Versicherungen oder bereits laufenden Darlehen erfasst.

Nicht speichern darf die Schufa Holding AG hingegen Angaben über das Einkommen, den Arbeitgeber oder den Familienstand des jeweiligen Verbrauchers. 

Eine Löschung alter Daten findet einmal pro Jahr bzw. bei brisanteren Daten nach drei Jahren statt. 

In vier Schritten gelangen Verbraucher an ihre kostenlose Selbstauskunft

Verbraucher haben seit dem 1. Juli des Jahres 2012 gemäß §34 BDSG die Möglichkeit, negative Schufa-Einträge vor Ablauf der Frist berichtigen oder entfernen zu lassen, sofern die hinterlegten Daten veraltet oder eindeutig falsch angelegt worden sind.

Zunächst sollten Sie sich aber einen Eindruck darüber verschaffen, welche Informationen überhaupt vorhanden sind. Ihre kostenlose Selbstauskunft können Sie online beantragen und in in vier Schritten erhalten:

  1. Sie müssen zunächst die Webseite unter meineschufa.de aufrufen und ganz nach unten scrollen, bis Sie den gelben Link „Zum Formular“ unter dem Eintrag „Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)“ anklicken können
  2. Als nächstes müssen Sie auf der linken Seite erneut auf „Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO“ klicken
  3. Auf der folgenden Seite wählen Sie wiederum „Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)“ aus der rechten Spalte aus und klicken unten auf „Jetzt bestellen“

Im Anschluss müssen Sie als vierten Schritt unter anderem noch Ihre persönlichen Daten eintragen, sowie eine Kopie Ihres Personalausweises hochladen, unten auf „Weiter“ klicken und das Formular komplettieren. 

Kostenlose Selbstauskunft nicht mit kostenpflichtigem Paket verwechseln 

Bestellformular für die Datenübersicht bei der Schufa.

Um die kostenlose jährliche Selbstauskunft zu erhalten, können Verbraucher mittlerweile auch online das Bestellformular übermitteln. Bildquelle: Vi5-a-Vi5 / pixabay.com

Ob Sie den Personalausweis gut lesbar abfotografieren oder diesen einscannen und dann als Dokument versenden, bleibt Ihnen überlassen. Alternativ zum Personalausweis können Sie auch eine Kopie des Reisepasses übersenden. Ist alles übermittelt, wird Ihnen Ihre Auskunft postalisch zugesendet. 

Zusammenfassend ist wichtig, dass Sie sich bei dem Auskunftsantrag genau an die beschriebene Vorgehensweise halten, denn die Schufa offeriert neben der kostenlosen Auskunft, zu der sie gesetzlich verpflichtet ist, auch eine kostenpflichtige aber digitalisierte Informationsübersicht namens „meineSCHUFA kompakt“:

  • Diese schlägt mit einmaligen Kosten von 9,95 Euro zu Buche
  • Zusätzlich entstehen monatliche Kosten von 3,95 Euro 

Verbraucherschützer kritisieren, dass Besucher der betreffenden Webseite zunächst zur kostenpflichtigen Bestellung dieses Pakets verleitet werden, während sich die kostenlose Variante versteckt unten auf der Webseite befindet.