Hundetransport-Richtlinien in der Schweiz

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Das sollten Sie beim Transport Ihres Hundes mit dem Auto in der Schweiz beachten

So transportieren Sie Ihren Hund in der Schweiz - Die wichtigsten Hundetransportlinien für die SchweizAuch in der Schweiz dürfen Hunde im Auto mitgeführt werden. Sie gelten dort gesetzlich als „Ladung“ und müssen dementsprechend gut gesichert werden, da Sie als Halter ansonsten mit empfindlichen Strafen rechnen müssen.

Welche gesetzlichen Vorschriften gibt es in der Schweiz hinsichtlich des Hundetransports?

Die diesbezüglichen Regelungen sind in der Schweiz deutlich lockerer als bei uns in Deutschland. Es gibt kein Gesetz, welches besagt, dass Ihr Hund beispielsweise nur innerhalb einer Transportbox im Auto mitfahren darf oder dass Sie das Tier anschnallen müssen. Sie müssen als Fahrer des Fahrzeuges jedoch sicherstellen, dass es dem Hund zu keiner Zeit möglich ist, in das Fahrgeschehen einzugreifen. Hiermit ist gemeint, dass der Hund Sie als Fahrer niemals stören darf, sodass Sie beispielsweise das Lenkrad verreißen.

Muss der Hund im Auto angeschnallt werden?

Auch diesbezüglich gibt es in der Schweiz keine Vorschriften. Zum Schutz des Vierbeiners und zu Ihrem eigenen bzw. zum Schutz der Mitfahrer, wird jedoch empfohlen, das Tier entweder anzuschnallen oder in einer entsprechenden Transportbox unterzubringen. Bedenken Sie, dass jedes Bremsen ansonsten eine hohe Gefahrenquelle darstellt, weil es Ihren Hund möglicherweise nach vorn schleudert. Dies kann nicht nur bei Ihrem Hund erhebliche Verletzungen herbeiführen, sondern auch bei allen anderen Insassen.

Abgesehen davon, greift die Polizei mancherorts etwas härter durch und verhängt Bußgelder, wenn Ihr Hund ungesichert auf dem Rücksitz mitfährt.