Wie viel kostet es, einen Architekten zu beauftragen?

Wie viel kostet es, einen Architekten zu beauftragen?
 

Kosten für einen Architekten

Wer die Planung seiner Immobilie nicht selbst vornehmen will und kann, beauftragt lieber gleich den Experten. Architekten wissen genau, worauf es ankommt und an welche Stellen man sich bezüglich Genehmigungen etc. wenden muss. Auch der Kontakt zu verschiedenen Gewerken ist für die späteren Bauherren enorm hilfreich. Die Bauplanung findet in der Hand eines Architekten stets entsprechend Ihrer Wünsche und Vorstellungen statt, sodass Sie am Ende Ihr individuelles Traumhaus erhalten. 

Doch was kostet es, einen Architekten zu beauftragen? Wie viel macht das Honorar im Verhältnis zu den gesamten Baukosten aus?

Angebote einholen

Wurde ein Grundstück gefunden und der Hausbau soll nun beginnen, führt in der Regel der erste Weg zum Architekten. Dieser wird nach der Besprechung aller Vorstellungen und Pläne zunächst ein Angebot erstellen. Es macht Sinn, sich mehrere Angebote einzuholen, um einen Vergleich ziehen zu können. Denn auch wenn Architekten ihre Preise anhand der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) berechnen, bleibt ihnen immer noch etwas Spielraum.

Die neun Leistungsphasen des Architekten

Grundsätzlich können Sie die Architektenkosten in neun Leistungsphasen aufteilen, welche jeweils einen unterschiedlich großen Anteil des Honorars ausmachen. Ein Architekt wird zunächst die Grundlagen ermitteln und eine Kostenschätzung erstellen, bevor zur konkreten Entwurfsplanung übergeht und die entsprechenden Genehmigungen einholt. Anschließend wird die Ausführung geplant, die Vergabe vorbereitet, bei der er zudem später mitwirkt, und das Objekt überwacht. Zum Schluss fällt noch die Objektbetreuung an. 

Der erste Entwurf macht dabei einen Großteil der Kosten aus – Kostspielig sind außerdem die Ausführungsplanung und die Objektüberwachung. 

Honorarzonen als Schwierigkeitsgrad der Planung 

Zu den Leistungsphasen kommt hinzu, dass auch die Schwierigkeit des gewünschten Baus eine große Rolle einnimmt und es dabei fünf verschiedene Honorarzonen zu berücksichtigen gibt. Hierzu wird der Bau unter anderem anhand der Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung, gestalterischer Anforderungen und technischer Ausrüstung eingestuft.

Gebäude mit besonders hohen Planungsanforderungen fallen demnach unter die Honorarzone fünf, weshalb die Kosten für den Architekt sich deutlich erhöhen. Bei Einfamilienhäusern kommen in der Regel die Zonen drei oder vier zu tragen, abhängig davon, ob beispielsweise Wintergärten oder ähnliche Besonderheiten geplant werden sollen.

Auch die Honorarzonen werden allerdings entsprechend der HOAI definiert.   

Anhaltspunkt von 10 Prozent an den Gesamt-Baukosten

Werden die Leistungsphasen und die Honorarzonen für den Kostenplan herangezogen, kommt man üblicherweise auf Brutto-Architektenkosten von etwa 10 Prozent der gesamten Baukosten. Bei 1.000.000 Euro würde dem Architekten somit ein Honorar von ungefähr 100.000 Euro zustehen. 

Dieser Betrag kann selbstverständlich immer etwas höher oder niedriger ausfallen, weshalb Sie sich zu Beginn der Bauplanung immer ausführlich beraten lassen und eine Aufstellung der geschätzten Kosten anfordern sollten.           

Fazit

Ob man ein Fertighaus kauft oder lieber selbst baut – beides hat Vor- und Nachteile. In jedem Fall lohnt sich der Gang zu einem Architekten, um sich hinsichtlich aller Möglichkeiten beraten zu lassen. Als Experte weiß er genau, welche Ihrer Vorstellungen und Wünsche umsetzbar sind. Natürlich ist ein frei geplantes Architektenhaus teurer als ein Haus von der Stange. Wer aber Wert auf Individualismus setzt, ist mit einem Architektenhaus gut beraten.