Brandschutzversicherungen im Vergleich und Test

andreas kirchner
Ich bin Andreas und der Gründer und Inhaber von Experten-Beraten.de sowie einer der Geschäftsführer von der Online-Marketing-Agentur Hanseranking in Hamburg.

Brandschutzversicherung Ratgeber

Wer eine Immobilie besitzt, sollte diese bestmöglich absichern. Gerade Schäden, die durch Unwetter, Brände oder andere Naturgewalten erstehen, können ins Geld gehen und unter Umständen Ihren finanziellen Ruin bedeuten. Deshalb ist es ratsam, beispielsweise eine Brandschutzversicherung, die unter anderem im Rahmen der Wohngebäudeversicherung angeboten wird, abzuschließen.

Eine gute Brandschutzversicherung sollte Folgendes bieten:

  • Gute Leistungen zu einem fairen Beitrag
  • Schnelle Regulierung im Schadenfall
  • Leichter Vertragsabschluss und guter Kundenservice

Wir möchten in diesem Ratgeber alle Fragen beantworten, die sich zum Thema „Brandschutzversicherung“ ergeben könnten. Unter anderem gehen wir darauf ein, welche Leistungen die Brandschutzversicherung beinhaltet. Sie erfahren zudem, welche Möglichkeiten Sie für den Abschluss einer Brandschutzversicherung haben.

Zuletzt aktualisiert am: 04.04.2024

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Brandschutzversicherung Ratgeber

Fünf wichtige Fakten zur Brandschutzversicherung

Brandschutzversicherungen werden häufig als ein Bestandteil der Wohngebäudeversicherung angeboten

Sie sind zudem in der Hausratversicherung enthalten

Brandschutzversicherungen kommen für die durch einen Brand entstandenen Kosten auf

Auch Folgekosten, die aus dem Brandschaden entstanden sind, können unter Umständen versichert werden

Da es viele Anbieter für Brandschutzversicherungen gibt, sollten Sie zunächst die Preise und Leistungen der einzelnen Gesellschaften miteinander vergleichen

Brandschutzversicherung Ratgeber – das sollten Sie wissen:

Brandschutzversicherungen sind Versicherungen, die für Immobilien angeboten werden. Kommt es zu einem Brand, der einen Schaden am Gebäude verursacht, kann die Versicherung diesen Schaden bezahlen. Deshalb wird genau geprüft, ob der Schaden wirklich durch einen Brand entstanden ist und wie es zu dem Brand kam. Dieses Vorgehen dient auch dazu, einen möglichen Versicherungsbetrug zu enttarnen.

Der Versicherer kann, sofern dies vertraglich geregelt ist, auch für die durch den Schaden verursachten Folgekosten aufkommen.

Sie können die Brandschutzversicherung als Leistungsbaustein für die Wohngebäudeversicherung wählen, die Ihre Immobilie beispielsweise auch bei anderen Naturgewalten absichert. Außerdem wird die Brandschutzversicherung im Rahmen der Hausratversicherung angeboten.

Wir möchten Ihnen nachfolgend den Unterschied zwischen Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung erklären:

Die Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung wird vom Grundstücksbesitzer bzw. vom Besitzer der Immobilie abgeschlossen. Sie kommt für alle (vertraglich vereinbarten) Schäden auf, die unmittelbar die Immobilie betreffen. Fegt ein Sturm also das Dach vom Haus, kommt die Wohngebäudeversicherung dafür auf. Dies gilt auch für alle Bestandteile des Hauses, die fest mit dem Haus verbunden sind. Ein Schaden an der Badewanne, die ja fest mit dem Haus verbunden ist, wird daher auch über die Wohngebäudeversicherung beglichen, sofern er durch einen im Vertrag geregelten Vorfall verursacht wurde.

Die Brandschutzversicherung in der Wohngebäudeversicherung wickelt folglich die Schäden ab, die direkt am Haus entstanden sind. Man spricht hierbei von den sogenannten Elementarschäden.

Die Hausratversicherung

Die Hausratversicherung hingegen kommt nicht für Schäden an der Immobilie selbst auf, sondern für das versicherte Mobiliar. Dies beinhaltet alle Gegenstände, die sich zwar im Haus befinden, jedoch nicht fest mit der Immobilie verbunden sind. Somit sollte jeder Mieter eine Hausratversicherung für seine Möbel abschließen, während der Vermieter das Haus versichert.

Beinhaltet die Hausratversicherung eine Brandschutzversicherung, kommt diese für alle Schäden auf, die am Mobiliar bzw. anderen in der Wohnung befindlichen Gegenständen entstanden sind.

 

Ausrufezeichen Orange

Tipp
Sowohl Immobilieneigentümer als auch Mieter sollten sich mit dem Thema „Brandschutzversicherung“ auseinandersetzen, um jeweils bestmöglich abgesichert zu sein.

Übrigens: Verursachen Sie selbst ein Feuer, welches einer (fremden) Immobilie oder dem Mobiliar schadet, müssen Sie wiederum eine Haftpflichtversicherung besitzen, die für diesen Schaden aufkommt.

Welche Dinge sind im Rahmen der Gebäudeversicherung abgedeckt?

Die Brandschutzversicherung der Wohngebäudeversicherung deckt nicht nur reine Feuerschäden ab, sondern kommt auch in den folgenden Fällen für die entstandenen Schäden auf:

  • Bei Blitzschlag
  • Bei Explosion
  • Bei Implosion
  • Wenn ein Luftfahrzeug bzw. einzelne Teile davon abstürzen oder an Ihr Haus prallen

 

Glühbirne

Tipp
Die Brandschutzversicherung kommt in der Regel auch für die Kosten auf, die an Ihrem Gebäude entstehen, wenn es jemand in Brand steckt. Im Hintergrund wird jedoch der Täter ermittelt, damit die Gesellschaft sich das Geld von diesem wiederholen kann. Gleichzeitig wird ein Strafverfahren gegen den Täter eingeleitet.

Im Rahmen der oben genannten Schäden leistet die Brandschutzversicherung der Wohngebäudeversicherung die Kosten für Folgendes:

  • Für Reparaturen
  • Für den Abriss sowie den Wiederaufbau (Grundlage ist der Neuwert der Immobilie)
  • Schäden durch Ruß
  • Schäden durch Löschwasser

Welche Dinge sind im Rahmen der Hausratversicherung abgedeckt?

Die Hausratversicherung bietet Schutz bei Feuer, wenn dieses beispielsweise Ihre Möbel zerstört hat. Grundsätzlich kommt sie für die folgenden Dinge auf:

  • Ersatz der zerstörten Gegenstände zum Neuwert

Jedoch zahlt die Hausratversicherung nicht nur bei einem reinen Schaden, der durch Feuer entstanden sind. Viele Verträge beinhalten vielmehr auch den Schutz vor Rauch oder Ruß, der aus der Heizungsanlage austreten kann.

In welchen Fällen zahlt die Brandschutzversicherung nicht?

Wenn Sie ein Feuer durch Vorsatz – also mit Absicht – legen, wird die Brandschutzversicherung keinesfalls für die Kosten aufkommen, sodass Sie diese aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Wer seiner Versicherung einen selbst gelegten Brand meldet, um Versicherungsleistungen zu erschleichen, begeht einen Versicherungsbetrug, der ebenso strafrechtlich verfolgt wird, wie das Legen des Brandes selber.

Selbstverständlich können Sie auch nicht auf die Kostenerstattung durch eine Brandschutzversicherung rechnen, wenn Sie zuvor keinen entsprechenden Vertrag mit einer solchen abgeschlossen haben. Bedenken Sie: Auch, wenn es in Ihrem Haushalt scheinbar wenige wertvolle Gegenstände gibt, so sollte zumindest eine kleine Versicherungssumme vereinbart werden. Auch die Neuanschaffung von Bekleidung, Kinderspielzeug oder eines Bettes verursachen Kosten in einer nicht unerheblichen Höhe.

Das sollten Sie beim Abschluss der Brandschutzversicherung beachten

Hinsichtlich der Brandversicherung lohnt sich ein Vergleich der Gesellschaften, denn im Hinblick auf die Beiträge gibt es ein hohes Einsparpotenzial. Allerdings sollte Ihr Fokus nicht auf der Versicherungsprämie liegen, sondern vielmehr auf den versicherten Leistungen.

Was Sie grundsätzlich bei der Suche nach einer neuen Brandschutzversicherung beachten sollten, erfahren Sie nachfolgend:

Den Versicherungswert korrekt ermitteln

Um durch die Gebäudeversicherung optimal geschützt zu sein, sollten Sie einen ausreichend hohen Gebäudewert angeben. Dieser Wert muss so hoch sein, dass er den Wiederaufbau Ihres Gebäudes abdecken kann. Gleichzeitig sollte er aber nicht zu hoch angesetzt werden, da ansonsten die Beitragshöhe entsprechend ansteigt.

 

Ausrufezeichen Orange

Tipp
Im Laufe der Jahre kann sich der Gebäudewert, der auch als „Versicherungswert“ bezeichnet wird, stark ändern. Beispielsweise steigt der Wert, wenn Sie die Immobilie modernisieren. Damit Sie stets ausreichend hoch versichert sind, ermitteln Sie den Wert am besten nach spätestens drei Jahren neu und geben ihn der Versicherungsgesellschaft bekannt, damit die Police sowie die Beiträge entsprechend angepasst werden können.

Wie Sie den Versicherungswert korrekt ermitteln, möchten wir Ihnen nachfolgend erklären. Allerdings handelt es sich hierbei um eine recht komplexe Angelegenheit.

Die Gebäudeversicherung wird nach dem sogenannten „Wert 1914“ berechnet. Gemeint ist damit das Versicherungsjahr 1914, welches als eines der stärksten in der deutschen Wirtschaft galt, sodass es bis heute als Entscheidungsfaktor herangezogen wird. Zusätzlich zum Wert 1914 benötigen Sie den aktuellen Baupreisindex, welcher jährlich durch das Statistische Bundesamt ermittelt wird.

Ziel ist es, den Neubauwert eines Jahres zu ermitteln, denn dieser hat sich im Laufe der Jahre stark verändert und liegt heute deutlich höher als es beispielsweise im Jahr 1970 der Fall war.

Warum dies notwendig ist, möchten wir Ihnen an einem Beispiel erklären:

Sie haben im Jahr 1970 ein Haus zum Neuwert von 150.000 Euro (umgerechnet aus DM) gebaut. Im Jahr 2020 hätte dasselbe Haus einen Neubauwert von 300.000 Euro (fiktive Summen) gehabt. Würde die Gesellschaft nun den veralteten Wert zugrunde legen, würden Sie statt der für die Reparatur benötigten 300.000 Euro lediglich die 150.000 Euro bekommen, was deutlich zu gering wäre, wenn Sie das Haus in diesem Jahr wieder aufbauen würden.

Sie sehen also, wie wichtig auch eine regelmäßige Anpassung der Summen ist.

Damit wir den Wert ermitteln können, benötigen wir zunächst den Baupreisindex, den Sie in der nachfolgenden Tabelle ablesen können.

Jahr

Baupreisindex

2020

1396,7

2020

1358,3

2020

1330,7

2015

1310,3

2014

1289,4

2013

1263,0

2012

1230,4

2011

1232,8

2010

1199,6

2009

1187,7

2008

1177,7

2007

1145,1

2006

1073,5

#2005

1053,4

2004

1044,2

2003

1030,7

2002

1030,2

2001

1030,7

2000

1031,5

  • Den heutigen Wert berechnen

Um den aktuellen Wert für Ihr Gebäude zu berechnen, verwenden Sie die folgende Formel:

Wert 1914 (beispielsweise 19.200 Mark) x Baupreisindex aus dem aktuellen Jahr : 100 

Beispiel:

19.200 Mark x 1396,7 : 100 = 268.166,4 Euro.

Um ausreichend versichert zu sein, sollte der Versicherungswert also mindestens 268.166,4 Euro betragen.

Berechnung des Gebäudewerte mittels Rechner

Wenn Sie sich den Aufwand zur Berechnung nicht machen möchten, können Sie auch einen der Rechner nutzen, die online zur Verfügung stehen.

Hierzu müssen Sie die folgenden Fakten angeben:

  • Um welche Gebäudeart handelt es sich (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Zweifamilienhaus)
  • Die Bauart (beispielsweise „Einfamilienhaus mit Erdgeschoss, Flachdach und Keller“)
  • Ermittlung der Ausstattung und Bauausführung
  • Naturschieferdach / Kupferdach / Reetdach
  • Außenwände: Verkleidung mit Naturstein, Keramik oder Kunststein, Handstrichklinker
  • Fußböden aus Naturstein, Teppichboden in hochwertiger Qualität oder Parkett
  • Wände oder Decken mit Stuckarbeiten oder Verkleidung aus edlem Holz
  • Türen aus edlem Holz
  • Holzsprossenfenster oder Leichtmetallfenster
  • Sanitäreinrichtung hochwertig
  • Deckenheizung oder Fußbodenheizung, Wärmepumpe oder Solaranlage
  • Einfaches Fensterglas
  • Estrich-Boden mit PVC-Belag
  • Ofenheizung
  • Haus ohne Bad oder Dusche
  • Ermittlung der Wohnfläche (jeweils in Quadratmeter)
  • Wohnfläche Dachgeschoss
  • Wohnfläche Obergeschoss
  • Wohnfläche Erdgeschoss
  • Wohnfläche im Keller
  • Anzahl der Garagen
  • Fläche der Photovoltaikanlage
  • Nebengebäude, Zubehör, Schwimmbäder…

Beachten Sie:

Bei der Wohnfläche handelt es sich um die Grundfläche des Hauses (der Wohnung) inklusive Hobbyräume. Speicher, Keller oder Treppen, Terrassen, Balkone und Loggien gehören jedoch nicht dazu.

Nachdem Sie alle Daten in den Rechner eingegeben haben, ermittelt der Rechner zum einen den Wert 1914 und zum anderen den aktuellen Immobilienwert.

Der Versicherungswert für die Hausratversicherung

Wenn Sie keine Wohngebäude-, sondern eine Hausratversicherung abschließen möchten, müssen Sie auch hierfür einen Wert ermitteln. Bedenken Sie, dass auch dieser sich im Laufe der Jahre erhöhen wird, weil Sie wahrscheinlich neue Möbel und hochwertigere Gegenstände anschaffen. Deshalb sollten Sie auch den Wert für den Hausrat regelmäßig überprüfen.

Für die Wertermittlung zur Hausratversicherung können Sie zwei Methoden anwenden:

  1. Ermittlung des exakten Wertes des Inventars

Dies wird wahrscheinlich mit einem hohen Aufwand verbunden sein. Außerdem wissen die meisten nach einiger Zeit nicht mehr, was das Inventar gekostet hat, sodass eine grobe Schätzung erfolgen wird. Diese sollte jedoch nicht zu gering ausfallen, damit im Ernstfall wirklich das gesamte Inventar ersetzt werden kann.

  1. Pauschale Summe pro Quadratmeter ermitteln

Sie können auch eine Pauschale pro Quadratmeter Wohnfläche ansetzen.

Beispiel:

Ihre Wohnung ist 70 Quadratmeter groß und Sie setzen eine Pauschale von 600 Euro pro Quadratmeter an.

70 m² x 600 Euro = 42.000 Euro

Bedenken Sie jedoch, dass der Versicherer maximal die angegebene Schadenssumme bezahlt. Diesbezüglich müssen Sie eine sogenannte Unterverzichtserklärung unterschreiben.

Die Pauschalmethode eignet sich für Sie nicht, wenn Sie zwar in einer kleinen Wohnung leben, das Inventar jedoch sehr hochwertig und teuer ist.

Die Höhe der Selbstbeteiligung

Um den Beitragssatz ein wenig zu senken, haben Sie bei der Brandschutzversicherung im Rahmen der Hausrat die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung (SB) zu vereinbaren. Diese kann beispielsweise bei 150 Euro oder 300 Euro liegen.

Dies bedeutet, dass Sie bei jedem Schaden, den Sie melden, automatisch die Selbstbeteiligung entrichten müssen. Gerade bei sehr geringen Schadenshöhen, lohnt es sich daher unter Umständen nicht, den Schaden der Versicherungsgesellschaft zu melden.

Jedoch bringt die Vereinbarung der Selbstbeteiligung den Vorteil, dass die Versicherungsbeträge sinken werden. Je höher die SB ist, desto geringer wird der Versicherungsbeitrag.

Was ist im Schadensfall zu beachten?

Ehe Sie eine Vertrag mit einer Gesellschaft abschließen, sollten Sie zudem überprüfen, welche Vorschriften sich hinsichtlich der Schadensmeldung ergeben. Sie sollten im Versicherungsfall ausreichend Zeit haben, sich bei der Gesellschaft zu melden.

Achten Sie auf die Vertragslaufzeiten

Die Vertragslaufzeiten sind ebenfalls wichtig. Wer flexibel bleiben und regelmäßig zu einem günstigeren Anbieter wechseln möchte, der sollte eine möglichst kurze Vertragslaufzeit von beispielsweise 12 oder 24 Monaten wählen. Kündigen Sie nicht innerhalb der Kündigungsfrist, verlängert sich der Vertag um ein weiteres Jahr, sodass Sie keinesfalls Ihren Versicherungsschutz aufs Spiel setzen.

Entscheiden Sie sich für eine lange Vertragslaufzeit von beispielsweise drei oder fünf Jahren, können Sie nicht so flexibel kündigen und müssen ggf. mit hohen Beiträgen rechnen, während andere Versicherer deutlich günstiger sind. Jedoch bieten die meisten Versicherer beim Abschluss einer langjährigen Versicherung einen Rabatt von ca. 10 bis 15 Prozent auf die Prämie an.

Welche Bezahlweisen stehen zur Verfügung?

In der Regel können Sie Versicherungsbeiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich entrichten.

Während sich viele Versicherungsnehmer für eine monatliche Bezahlung entscheiden, um nicht einmal pro Jahr eine hohe Summe auf den Tisch legen zu müssen, gibt es auch viele, die sich für die Jahreszahlung entscheiden. Diese ist vergleichsweise günstiger, da der Verwaltungsaufwand für die Gesellschaft höher ist, wenn monatlich oder vierteljährliche Zahlungen veranlasst werden. Diese Kosten schlagen sich selbstverständlich in den Beiträgen nieder.

Einen Schadenfall melden

Wenn es in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus gebrannt hat, ist Eile geboten. Sie müssen den Schaden so schnell wie möglich Ihrer Versicherung melden.

  • Einen Schaden am Haus melden Sie, wenn Sie der Eigentümer sind
  • Einen Schaden in der Wohnung melden Sie, wenn Sie der Mieter oder Eigentümer der Wohnung sind
  • Einen Haftpflichtschaden melden Sie, wenn Sie den Brand verursacht haben

Bedenken Sie, dass Sie nur wenige Tage Zeit haben, um den Schaden anzuzeigen. Es reicht, wenn Sie diesen zunächst telefonisch melden. Innerhalb von fünf Tagen sollten Sie jedoch ein entsprechendes Schreiben einreichen, aus dem die Schilderung des Schadenfalls hervorgeht. Wichtig ist, dass Sie schnellstmöglich reagieren, um Ihren Versicherungsschutz nicht aufs Spiel zu setzen. Am besten schauen Sie sich Ihren Vertrag zur Brandschutzversicherung an, um herauszufinden, binnen welches Zeitraumes Sie den Schaden anzeigen müssen. Tun Sie dies nicht rechtzeitig, ist die Versicherung nicht verpflichtet, den Schaden zu begleichen.

Im Rahmen der Schadensanzeige müssen Sie der Gesellschaft die folgenden Fakten mitteilen:

  • Die Nummer Ihres Versicherungsvertrages, damit der Schaden Ihrem Vertrag zugeordnet werden kann
  • Datum und Uhrzeit des Schadens
  • Wo ist der Schaden entstanden?
  • Welche Ausmaße hat der Schaden? Was wurde beschädigt?
  • Wodurch ist der Brand entstanden?
  • Geben Sie Ihre Kontaktdaten an (auch die Telefonnummer), damit die Mitarbeiter der Gesellschaft Sie im Falle von Rückfragen erreichen können
  • Schilden Sie den Schadenshergang bestmöglich
  • Falls Sie die Wohnung/das Haus noch betreten dürfen (nur mit entsprechender Schutzbekleidung, da giftige Dämpfe entstehen können!), können Sie auch Fotos oder Videos zum Schaden einreichen, damit die Gesellschaft das Ausmaß besser einschätzen kann. In vielen Fällen wird jedoch ein Gutachter der Gesellschaft zum Schadensort kommen, um sich selbst von der Situation zu überzeigen und den Schaden abzuschätzen

Wie Sie die Brandgefahr minimieren können

Damit es gar nicht erst zu einem Brand in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus kommt, sollten Sie einige wichtige Dinge beachten:

  1. Trennen Sie alle Geräte, die nicht dauerhaft mit Strom versorgt werden müssen, nach dem Gebrauch vom Stromnetz.
  2. Wenn Sie in den Urlaub fahren, sollten Sie auch sämtliche Geräte, die im Stand-by-Betrieb laufen, vom Netz nehmen, da diese zum Überhitzen neigen.
  3. Achten Sie darauf, dass sämtliche Kabel der in Ihrem Haushalt befindlichen Elektrogeräte intakt sind.
  4. Rauchen Sie am besten nicht in der Wohnung.
  5. Vermeiden Sie offenes Feuer durch Kerzen oder Öfen.
  6. Als Hauseigentümer sollten Sie beispielsweise Räumlichkeiten, in denen sich die Heizungsanlage befindet, mit entsprechenden Brandschutztüren versehen. Die Brandschutztür besteht aus einem feuerresistenten Material und bietet daher im Vergleich zu einer herkömmlichen Zimmertür deutlich mehr Schutz.

Was ist im Brandfall zu tun?

Kommt es dennoch zu einem Wohnungsbrand, ist schnelles und besonnenes Handeln gefragt, denn jede Minute zählt.

Sehr kleine Feuer können mit einem Feuerlöscher, Wasser oder mit einer Löschdecke erstickt werden. Allerdings kommt es hierbei darauf an, was brennt. Einen mit Öl gefüllten Topf, der in Flammen aufgegangen ist, sollten Sie keinesfalls versuchen, mit Wasser zu löschen. Dies kann fatale Folgen haben. In diesem Fall muss der Brand erstickt werden.

Wenn Sie einen größeren Brand feststellen, rufen Sie umgehend die Feuerwehr unter der deutschlandweit gültigen Nummer 112.

Schildern Sie der Feuerwehr, wer Sie sind, was passiert ist, wo Sie sich aufhalten und ob es Verletzte gibt bzw. ob sich noch Personen im Gebäude aufhalten.

Bei jedem Feuer gilt: Bringen Sie sich keinesfalls in Gefahr! Verlassen Sie daher so schnell wie möglich das Gebäude. Benutzen Sie im Brandfall niemals einen Fahrstuhl und versuchen Sie, weitere im Gebäude befindliche Personen auf das Feuer aufmerksam zu machen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie sich in Gefahr bringen sollen.

Die Brandschutzversicherung kündigen

Sie möchten Ihre bisherige Brandschutzversicherung kündigen? Dies ist kein Problem, denn Sie sind keineswegs ein Leben lang an einen bestimmten Vertrag gebunden.

Bedenken Sie jedoch, dass Sie nicht nur die Brandschutzversicherung, sondern die komplette Hausrat- oder Gebäudeversicherung beenden, sodass der gesamte Versicherungsschutz fehlt.

Zudem muss man hier zwischen den Versicherungsarten unterscheiden. Bei der Kündigung der in der Wohngebäudeversicherung enthaltenen Brandschutzversicherung ist besondere Vorsicht geboten. Etwas einfacher funktioniert es mit der Hausratversicherung.

Die häufigsten Gründe für die Kündigung einer Brandschutzversicherung sind:

  1. Sie haben eine günstigere Brandschutzversicherung gefunden
  2. Die Gesellschaft hat die Beiträge angehoben
  3. Es besteht kein Bedarf mehr (Eigentümerwechsel/Umzug in eine andere Wohnung)
  4. Kündigung nach einem Schadenfall

Was Sie bei der Kündigung der Brandschutzversicherung beachten müssen, hängt von der Ausgangssituation ab.

Die Brandschutzversicherung kündigen, weil Sie einen günstigeren Anbieter gefunden haben

Es steht Ihnen natürlich frei, nach einem günstigeren Anbieter zu suchen und sich dort zu versichern, um Geld zu sparen. Eine Kündigung der Brandschutzversicherung ist in diesem Fall jedoch nur unter Einhaltung der im Vertrag vorgesehenen Kündigungsfrist zulässig. Schauen Sie daher am besten in Ihrer Police nach, welche Kündigungsfrist vereinbart wurde. In der Regel wird diese bei drei Monaten zum Vertragsende liegen.

Kündigen Sie nicht innerhalb der Kündigungsfrist, sondern verpassen diese, so verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, sodass Sie erst zu diesem späteren Zeitpunkt wieder kündigen können.

Kündigung nach Beitragserhöhung durch die Gesellschaft

Wenn die Versicherungsgesellschaft die Prämie erhöht, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu, sodass Sie den Vertrag außerordentlich kündigen können. Sie erhalten mit dem Schreiben über die Beitragserhöhung einen Hinweis, dass Sie dieses Sonderkündigungsrecht haben. Sie müssen die Kündigung innerhalb eines Monats nach Zugang des Erhöhungsschreibens beim Versicherer eingereicht haben.

 

Ausrufezeichen Orange

Achtung:
Wenn die Versicherung nicht nur die Beiträge erhöht, sondern auch den Leistungsumfang, oder wenn die Beitragserhöhung erfolgt, weil sich der Wert Ihrer Immobilie erhöht hat, besteht für Sie kein Sonderkündigungsrecht.

Kündigung, wenn die Versicherung nicht mehr benötigt wird

Diesbezüglich müssen wir zwischen drei Fällen unterscheiden:

  1. Sie haben das Haus verkauft und sind nun nicht mehr Eigentümer

In diesem Fall benötigen Sie natürlich keine Wohngebäudeversicherung mehr. Allerdings müssen Sie diese auch nicht kündigen, da der bestehende Vertrag automatisch an den neuen Eigentümer übergeht. Dennoch können Sie der Gesellschaft den Eigentümerwechsel mitteilen.

Der fließende Übergang ist notwendig, damit keine Versicherungslücken entstehen, innerhalb derer es zu einem Schadenfall kommen könnte.

Der neue Eigentümer hat nun die Möglichkeit, den Vertrag zu übernehmen und weiterhin bei der bisherigen Gesellschaft zu bleiben oder einen neuen Vertrag bei einem anderen Versicherer abzuschließen. Er muss den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn er einen Vertrag mit einer anderen Gesellschaft abschließen möchte.

  1. Sie ziehen gemeinsam mit Ihrem Partner/mit Ihrer Partnerin in eine Wohnung

Dann benötigen Sie natürlich nicht zwei Hausratversichehrungen mit Brandschutzabsicherung. Sie können einen gemeinsamen Vertrag nutzen, was zumeist günstiger ist. Allerdings sollten Sie die Höhe der Versicherungssumme anpassen lassen, damit keine Unterversicherung besteht.

Die Kündigung kann erst zum Laufzeitende erfolgen und Sie müssen wieder die Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten.

  1. Kündigung der Hausratversicherung bei Umzug

Wenn Sie umziehen, können Sie die Hausratversicherung ebenfalls kündigen. Bedenken Sie jedoch, dass Sie auch in der neuen Wohnung wieder Möbel und Bekleidung sowie andere Haushaltsgegenstände haben werden, die unbedingt versichert sein sollten. Daher empfiehlt sich eine grundsätzliche Kündigung nicht. Jedoch können Sie sich selbstverständlich nach einem günstigeren Anbieter umschauen, wenn Ihnen die Beiträge zu teuer sind.

Sie müssen die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsende einhalten.

Kündigung nach einem Schadenfall

Wenn es zu einem Schadenfall gekommen ist, können Sie die Versicherung ebenfalls innerhalb eines Monats kündigen. Sie erhalten entweder mit dem Nachweis der Zahlung oder mit Erhalt des Erledigungsschreibens eine Mitteilung, dass Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zusteht.

Sie sollten sich jedoch nach einem neuen Versicherer umsehen, um Versicherungslücken auszuschließen.

Kann ich die Wohngebäudeversicherung auch kündigen, wenn das Haus durch eine Bank finanziert wird?

Kündigen können Sie die Wohngebäudeversicherung unter der Einhaltung der geltenden Fristen schon, wenn Sie beispielsweise hohe Beiträge einsparen möchten. Allerdings benötigen Sie diesbezüglich zunächst die schriftliche Zustimmung der Bank. Schließlich muss die Bank sicherstellen, dass die Versicherung nach dem Brand die Schadenssumme leistet, damit die gesamte Finanzierung der Immobilie nicht gefährdet ist.

Das Einverständnis der Bank müssen Sie mindestens einen Monat vor dem Ablauf der Kündigungsfrist vorliegen haben, um es der Versicherungsgesellschaft ggf. einreichen zu können, falls diese einen entsprechenden Nachweis verlangt.

Was ist hinsichtlich der Kündigungsfrist zu beachten?

Wie erwähnt, müssen Sie bei der Kündigung der Brandschutzversicherung eine Kündigungsfrist einhalten, die situationsabhängig ist. Kündigen Sie nicht innerhalb der Frist, so verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Dies gilt auch dann, wenn das Schreiben nur einen einzigen Tag zu spät bei der Gesellschaft eingeht.

Deshalb sollten Sie unbedingt darauf achten, das Schreiben rechtzeitig abzusenden, vor allem, wenn Sie es per Post verschicken. Doch auch beim Versand per E-Mail oder Fax (sofern diese laut Vertrag mit der Gesellschaft zulässig sind), sollten Sie kein Risiko eingehen und nicht bis zum letzten Tag warten.

Des Weiteren empfehlen wir Ihnen, den Nachweis über den Eingang der Kündigung beim Empfänger aufzubewahren, um diesen bei eventuellen Streitigkeiten vorlegen zu können. Hier empfehlen sich die Sendebestätigung beim Fax, eine Lesebestätigung der E-Mail oder ein Rückschein, der Ihnen beim Postversand per Einschreiben/Rückschein ausgestellt wird.

Wie muss die Kündigung der Brandschutzversicherung aufgebaut sein?

Das Kündigungsschreiben muss die folgenden Dinge beinhalten:

  • Ihren Namen, Ihre Adresse
  • Die Versicherungsnummer (für die Zuordnung bei der Gesellschaft)
  • Das Datum der Kündigung
  • Ihre Unterschrift
  • Das eigentliche Kündigungsschreiben, in dem Sie die Kündigung aussprechen

Die Vor- und Nachteile der Brandschutzversicherung in der Übersicht

Vorteile

Nachteile

  • Umfassender Schutz des Wohngebäudes oder des Inventars der Wohnung
  • Absicherung gegen ein hohes finanzielles Risiko
  • Es wird nicht nur die Brandschutzversicherung abgeschlossen, sondern immer auch andere Bestandteile

Unser Fazit

Wenn Sie eine Brandschutzversicherung abschließen möchten, sollten Sie zunächst einmal überprüfen, welche Art Versicherung Sie überhaupt benötigen. Sie können zwischen der Wohngebäudeversicherung, der Hausratversicherung und der Privathaftpflicht wählen. Eine Haftpflichtversicherung sollte generell jeder besitzen. Die Hausratversicherung ist für Sie wichtig, wenn Sie Ihren Hausrat absichern möchten und die Wohngebäudeversicherung benötigen Sie nur, wenn Sie der Eigentümer des Hauses sind.

Die Brandschutzversicherung sichert sämtliche Gefahren ab, die im Zusammenhang mit einem Brand stehen können und kann somit ein hohes finanzielles Risiko für Sie verhindern.

Wichtig ist die Bemessung der Versicherungssumme, sodass Sie im Schadensfall den notwendigen Betrag erstattet bekommen und keinesfalls eine Unterversicherung zustande kommt. Jedoch sollte der Versicherungswert auch nicht deutlich zu hoch angesetzt werden, da Sie dann mit hohen Prämien rechnen müssen.

Außerdem raten wir Ihnen zu einem Vergleich der Versicherer, um den Anbieter zu finden, der Ihnen die besten Leistungen zu einem fairen Preis ermöglicht. Durch einen cleveren Vergleich lassen sich im Laufe der Jahre durchaus hunderte von Euro sparen.

Weiterführende Links und Quellen:

 

Helberg.info https://www.helberg.info/versicherungen/versicherungssparten/gebaudeversicherung/wert-1914-wert-heute-der-baupreisindex/

Vergleichen-und-sparen.de https://www.vergleichen-und-sparen.de/gebaeudeversicherung/wertermittlung1914/

Verivox.de https://www.verivox.de/brandversicherung/

Hdil.de https://www.hdi.de/privatkunden/versicherungen/wohnen/ratgeber-wohnen/brandversicherung

 
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